Gesetze / Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 HG 2023 § 25 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 01.01.2023 bis 11.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.